26. Oktober 2023 Thema: Anträge und Anfragen, Fraktion Von Luka Junkern
Der Rat hat unserem Vorschlag, dass alle Verlerinnen und Verler über die Bewerbung für die Landesgartenschau 2029 abstimmen sollen, zugestimmt. Es findet also ein Ratsbürgerentscheid statt. Bis zum 11. Dezember 2023 haben alle Verlerinnen und Verler die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Wie das genau funktioniert und was Sie beachten sollten, erkläre ich in diesem Blogartikel.
In Nordrhein-Westfalen kann der Rat einer Stadt mit einer Mehrheit von zwei Dritteln beschließen, dass über eine Fragestellung nicht der Rat, sondern die Bürgerinnen und Bürger abstimmen sollen. Dann spricht man von einem Ratsbürgerentscheid. Genau das findet jetzt zum ersten Mal bei uns in Verl statt. Warum wir einen Ratsbürgerentscheid beantragt haben, habe ich im letzten Blogartikel erklärt.
An der Abstimmung können alle Stimmberechtigten der Stadt teilnehmen. Das heißt konkret: Alle Personen, die bei den Kommunalwahlen wählen dürfen, dürfen auch an der Abstimmung zum Ratsbürgerentscheid teilnehmen. Aufgrund der Verler Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden findet bei uns nur eine Briefabstimmung statt. Das bedeutet, dass alle stimmberechtigten Verlerinnen und Verler einen Brief mit Informationen sowie einem Stimmzettel erhalten. Sie müssen sich also nirgends melden, sondern bekommen die Abstimmungsunterlagen zugesandt. Wichtig ist, dass Sie Ihren Stimmzettel bis zum 11. Dezember 2023 um spätestens 7 Uhr zurück an das Rathaus gesendet haben. Informationen zur Machbarkeitsstudie finden Sie auf der Seite der Stadt.
Am 14. Dezember 2023 soll das Ergebnis des Ratsbürgerentscheids im Rat festgestellt werden. Da dafür nicht mehr viel Zeit bleibt, ist der Zeitplan ziemlich straff:
Bei einem Ratsbürgerentscheid muss die Frage so formuliert sein, dass man sie mit “Ja” oder “Nein” beantworten kann. Die Fragestellung, über die Sie beim Ratsbürgerentscheid in Verl abstimmen können, lautet:
“Soll sich die Stadt Verl um die Durchführung der Landesgartenschau 2029 beim Land Nordrhein-Westfalen bewerben?”
Das bedeutet: Wenn Sie gegen die Bewerbung zur Landesgartenschau sind, stimmen Sie mit “Nein”. Sind Sie für eine Bewerbung zur Landesgartenschau, stimmen Sie mit “Ja”.
Der Ratsbürgerentscheid ermöglicht es allen Verlerinnen und Verlern, über die Bewerbung zur Landesgartenschau 2029 abzustimmen. Eine Landesgartenschau bietet sowohl Chancen als auch Risiken und ist von zentraler Bedeutung für die Entwicklung unserer Stadt. Damit der Ratsbürgerentscheid gültig ist, müssen mindestens 20 Prozent der stimmberechtigten Verlerinnen und Verler teilnehmen. Daher meine Bitte: Nehmen Sie teil und lassen Sie uns gemeinsam entscheiden.